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Versicherung

Mondial Assistance

Alle akkreditierten Personen müssen eine in der Schweiz gültige Versicherung besitzen, welche bei Notfällen infolge Krankheit oder Unfall die Kosten deckt und auch die Kosten einer Rückführung übernimmt. Diese Versicherung muss bei Ihrer Einreise in die Schweiz in Kraft treten und ist bis zu Ihrer Abreise gültig.

  • Personen mit Wohnsitz in einer Europäischen Gemeinschaft (EU) oder Europäischen Freihandelsassoziation -Staat müssen im Besitz einer Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) sein, die eine gültige Versicherung darstellt.
  • Personen mit Wohnsitz in einem Staat ausserhalb der Europäischen Union können in ihrem Herkunftsland eine Reiseversicherung abschliessen, welche die Kosten einer medizinischen Betreuung in der Schweiz zu 100% deckt. Sie können aber auch eine von Mondial Assistance angebotene Versicherung abschliessen. Auf alle Fälle müssen sie uns bei ihrer definitiven Anmeldung den Namen der Versicherung sowie ihre Versicherungsnummer angeben. Während ihrem Aufenthalt in der Schweiz müssen sie im Besitz eines Versicherungsausweises sein.

Mondial Assistance, offizieller Partner der WG-2011, bietet Teilnehmern, die keine solche Versicherung abgeschlossen haben oder deren Versicherung in der Schweiz nicht gültig ist, für die Dauer ihres Aufenthaltes in Lausanne folgenden Versicherungsschutz an: Rückzahlung der Kosten infolge einer akuten Erkrankung oder eines Unfalls bis zu CHF 50’000.-
Diese Versicherung entspricht der zum Erhalt eines Visums erforderlichen Reiseversicherung.

Der Versicherungsschutz umfasst die Behandlungskosten mit medizinisch notwendigem Krankenhausaufenthalt sowie die Transportkosten zur Einweisung in das nächstliegende Krankenhaus (Hin- und Rückfahrt), das Arzthonorar für Behandlungen, die keine Krankenhauseinweisung benötigen sowie die Kosten für vom Arzt verschriebene Medikamente.
Ist die benötigte medizinische Behandlung in der Schweiz nicht möglich, übernimmt die Versicherung auch die zusätzlichen Rückführungskosten ohne Höchstgrenze.

Der oben beschriebene Versicherungsschutz tritt in Kraft, sobald Sie Schweizer Boden betreten und ist bis zu Ihrer Abreise gültig.

Falls Sie sich für diese Versicherung entscheiden, lesen Sie bitte die allgemeinen Bestimmungen von Mondial Assurance durch. Ferner bitten wir Sie, Ihrem Verband Ihre persönlichen Daten mitzuteilen und die Prämie zu bezahlen, die der Dauer Ihres Aufenthaltes in der Schweiz entspricht.

Diesen Bestimmungen muss jedoch ein wichtiger Punkt hinzugefügt werden:
„In Abweichung von Artikel 7, Kapitel G der Allgemeinen Bestimmungen (Garantie der Kostenübernahme, Heilungskosten für Gäste) und im Rahmen der World Gymnaestrada 2011 übernimmt Mondial Assistance die Kosten der hospitalisierten Teilnehmer, insofern die Ursache auf ein Ereignis zurückzuführen ist, welches von Mondial Assistance im Sinne der allgemeinen
Versicherungsbestimmungen versichert wird. Ausser bei einem Notfall ist Mondial Assistance zur Bewilligung unverzüglich durch den Arzt zu informieren.“

Welche Anzahl Tage durch diese vorgenannten Versicherungspauschalen jeweils genau abgedeckt wird, ist untenstehend aufgeführt.

1-7 Tage : CHF 42.-
8 Tage : CHF 46.80
12-14 Tage : CHF 74.30
15-21 Tage : CHF 106.50
22-31 Tage : CHF 138.60

Allgemeine Versicherungsbedingungen

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